Bei sehr schweren Zahn- oder Kieferanomalien bezahlt die Invalidenversicherung die gesamte notwendige kieferorthopädische Therapie, sofern die Kriterien (klinisch und röntgenologisch) für das Vorliegen eines Geburtsgebrechens erfüllt sind.

 

Behandlungskosten eines Geburtsgebrechens werden von der IV längstens bis zur Vollendung des 20. Altersjahres des Patienten übernommen. Anschliessend sind die Krankenkassen für die Behandlung zuständig, sofern medizinisch begründet werden kann, warum die Behandlung nicht vorher durchgeführt bzw. abgeschlossen werden konnte.

 

Erfolgt bei einem unter 20-jährigen Patienten ein erster Untersuch mit Verdacht auf Vorliegen eines Geburtsgebrechens oder eine detaillierte Untersuchung (u.a. mit Fernröntgenseitenbild/Übersichtsröntgenbild) wird durch uns automatisch abgeklärt, ob ein Anspruch auf den Bezug von IV-Leistungen vorliegt.

 
 

Zentrale Lage

Im Zentrum von Visp – In der Nähe öffentlicher Verkehrsmittel (Bahnhof) und diverser Parkhäuser. Lageplan

Neueste Technologie

Bei uns ist alles auf dem neuesten Stand. Zahnfehlstellungen lassen sich bei Erwachsenen unsichtbar korrigieren!

In guten Händen

Ein erfahrenes und freundliches Team erwartet Sie. Wir bieten alle Dienst- leistungen in diesem Bereich an.